Eichgültigkeit von Zählern in LG2WAN Ladestationen

Sicherstellung der Eichung von Zählern in Ladestationen der ersten und zweiten Generation (eStation, eBox smart)

The following information only applies to eStation chargers in Germany which is why we provide this article in German. 

Bei Zählern in Ladestationen der 1. und 2. Generation, die von RWE bzw. INNOGY seit 2010 hergestellt wurden, ist eine erstmalige sowie regelmäßige Eichung notwendig, um den Betrieb dieser Ladestationen zu gewährleisten. Die Verwendung sowie Nacheichung dieser Zähler wird im Folgenden beschrieben. 

 

eStation 1. und 2. GenerationeBox-smart_gen1

Damit Ladevorgänge an Ladestationen abgerechnet werden können, müssen in Deutschland eichrechtskonforme Ladedaten zugrunde gelegt werden. Die oben abgebildeten Ladestationen sind dazu mit speziellen Zählern ausgestattet, die diese Forderung erfüllen. Die Zähler unterliegen dem Eichrecht und müssen regelmäßig auf ihre Genauigkeit geprüft werden. In der Regel geschieht dies alle acht Jahre. 

Wenn die Ladestation mit dem Produkt "MSB/MDL" (Messstellenbetrieb/Messdienstleistung) erworben wurde, wird die Eichung durch die Westenergie Metering GmbH rechtzeitig veranlasst und durchgeführt.

Wurden die eingebauten Zähler als sogenannte "kundeneigene Zähler" erworben, sprich das Produkt "MSB/MDL" fehlt, muss der Betreiber der Ladeeinrichtung (CPO) selbst für die Eichgültigkeit Sorge tragen.

Bei kundeneigenen Zählern muss der CPO dazu rechtzeitig eine Prüfstelle mit der Eichung beauftragen. Auf der Ladepunkt Detailseite > Gerätedetails findest du zählerrelevante Informationen. Hier kannst du unter "Zähler kalibriert bis" einsehen, wann die Eichgültigkeit für deinen Zähler abläuft. Die Prüfung der Eichung sollte rechtzeitig im Laufe des hier eingetragenen Jahres erfolgen. 

Eine Liste von Prüfstellen, die mit der Eichung beauftragt werden können, findest du hier. Wähle als Prüfstellenart "Elektrizität". Die Erstellung eines sogenannten Eichscheins muss direkt mitbeauftrag werden.

Je nach Bundesland ist das Vorgehen zur Eichprüfung von Messgeräten in  Ladestationen unterschiedlich. Im Zweifel stimmt die beauftragte Prüfstelle das genaue Vorgehen hinsichtlich der Erstellung der digitalen Typenschilder mit der Westenergie Metering GmbH im Vorhinein ab.


Sobald die Eichprüfung erfolgt ist, muss von der Westenergie Metering GmbH ein sogenanntes "digitales Typenschild" für jeden Zähler erstellt werden.  

Die Erstellung eines digitalen Typenschilds ist durch die Bauartzulassung des Gesamtsystems (Zähler, eStation, Zeitkontrollserver) nur durch Westenergie Metering GmbH erlaubt.