Community Charging B2C AGBs

Terms and Conditions for B2C Customers of vaylens for Community Charging (DE version)

Allgemeine Lieferbedingungen für B2C-Kunden der vaylens GmbH (Stand 11/2024) – Community Charging

 

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1. Die vaylens GmbH, Ezzestraße 8, 44379 Dortmund (nachfolgend „vaylens“) beliefert Sie, den Ladestrom Kunden, auf Basis dieser AGB mit Strom, nachdem (1.) Sie vor Beginn des Ladevorgangs die Autorisierung durch die eCharge+ App oder ein verknüpftes RFID-Medium vorgenommen haben, und (2.) vaylens Ihre Daten in der eCharge+ App zur Verfügung gestellt haben und die Richtigkeit dieser Daten per Double Opt-in Verfahren bestätigt haben und der Speicherung zugestimmt haben und (3.) Sie das Fahrzeug ordnungsgemäß mit dem Ladepunkt verbunden haben. Es gelten die hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. Sie sind für die Beladung mittels eines ordnungsgemäßen und für die Beladungskapazität zugelassenen Ladekabels sowie die Überwachung des Ladevorgangs verantwortlich.
1.3. Der Ladepunkt darf ausschließlich für die Aufladung der im Fahrzeug des Kunden befindlichen Batterien genutzt werden.
1.4. Vor Benutzung des Ladepunktes muss sich der Kunde über deren Bedienung informieren. Es dürfen nur Fahrzeuge angeschlossen werden, die für die ausgewiesene Ladespannung zugelassen sind.
1.5. Die Beladung am Ladepunkt erfolgt mit der technisch jeweils maximal umsetzbaren Ladeleistung.
1.6. Der Kunde nutzt für den Ladevorgang die ausgewiesenen Parkflächen. Sofern der Zugang zum Ladepunkt zeitlich begrenzt ist oder die Parkflächen für die Nutzung der Ladepunkte von Dritten kostenpflichtig zur Verfügung gestellt werden (z.B. Parkhäuser) muss der Kunde diese Kosten gesondert tragen.
1.7. Sie bestätigen mit Abschluss dieses Vertrages, dass Sie nicht im Besitz eines Erlaubnisscheins gem. § 4 Stromsteuergesetz und damit nicht von der Stromsteuer befreit sind.

2. Autorisierung eines Ladevorgangs
2.1. Die Autorisierung des Ladevorgangs ist vom Kunden in der eCharge+ App durch das Auswählen des entsprechenden Ladepunktes oder durch ein mit seinem Vertrag verknüpftes RFID-Medium (z.B. Ladekarte) an der Ladestation vorzunehmen.
2.2. Nach erfolgreicher Autorisierung und Übermittlung wird der Ladeprozess gestartet. Der Kunde wird aufgefordert, das Fahrzeug mit dem Ladepunkt zu verbinden.
2.3. Der Ladevorgang startet automatisch.
2.4. Durch Autorisierung in der eCharge+ App oder ein verknüpftes RFID-Medium erkennen Sie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

3. Zahlungsbedingungen
3.1. Die Bezahlung erfolgt monatlich durch die ausgewählte Zahlungsmethode.
3.2. Der Zahlungsbeleg steht für den Kunden in der eCharge+ App zum Abruf bereit.

4. Preise, Abrechnung
4.1. Der für Ihren Ladevorgang zu zahlende Preis wird Ihnen unmittelbar vor Start des Ladevorgangs in Ihrer eCharge+ Appangezeigt. Die genannten Bruttopreise sind kaufmännisch gerundet. Der Rechnungsbetrag wird auf Basis von Nettopreisen ermittelt und abschließend um die zum Leistungszeitpunkt jeweils gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer erhöht.
4.2. Soweit der Tarif eine Abrechnung nach kWh bestimmt, wird Ihnen ein Tarif pro kWh angezeigt. Die Gesamtkosten Ihres Ladevorgangs werden nach Abschluss des Ladevorgangs in Abhängigkeit der geladenen Energiemenge (kWh) berechnet, gegebenenfalls zuzüglich weiterer, nicht kWh-basierter Preise pro Minute und Preise pro Ladevorgang. Im Strompreis sind folgende Kosten enthalten: Die Umsatzsteuer, die Stromsteuer, die Erneuerbare-Energien-Umlage, die Netz- entgelte (einschließlich der Kraft-Wärme-Kopplungs-Umlage, der § 17f EnWG Offshore-Umlage, der Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten und der § 19 StromNEV- Umlage) die Konzessionsabgaben sowie die Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb, die Abrechnungskosten und die Beschaffungs- und Vertriebskosten. Ebenfalls enthalten sind die Kosten aus Nutzung der Ladeinfrastruktur. Die Preise für Ladevorgänge an unseren Ladestationen können je nach Standort und Zeitpunkt variieren.
Der jeweils gültige kann durch Auswahl des jeweiligen Ladepunktes in der eCharge+ App eingesehen werden.
Vaylens behält sich vor, weitere Leistungen zurückzuhalten, bis die zum jeweiligen Zeitpunkt ausstehenden Rechnungen vollständig beglichen wurden.

5. Leistungsbefreiung bei Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten
5.1. Bei Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung ist vaylens, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses, Außerbetriebnahme aufgrund technischer Störungen, um höhere Gewalt oder um sonstige Umstände handelt, deren Beseitigung vaylens nicht möglich ist oder wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, wegen Unmöglichkeit der Leistungserbringung von der Leistungspflicht befreit. In diesen Fällen sind Sie nicht zur Zahlung verpflichtet.

6. Haftung
6.1. Vaylens haftet in den Fällen der Ziffer 5 nicht.
6.2. Im Übrigen ist die Haftung für Schäden, die aus einer Pflichtverletzung aus diesem Vertrag durch vaylens oder ihre Erfüllungsgehilfen resultieren, ausgeschlossen, sofern die Pflichtverletzung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen worden ist. Der Haftungsausschluss findet keine Anwendung (i) auf Schäden, die aus der Verletzung von Leben, Leib und Gesundheit resultieren, (ii) auf die Haftung unter dem Produkthaftungsgesetz und (iii) auf die Haftung aufgrund der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung für ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages notwendig ist.
6.3. Die Haftung für Schäden, die aus fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten durch vaylens oder ihre Erfüllungsgehilfen resultieren, ist auf den typischerweise zu erwartenden Schaden begrenzt. Dies gilt auch in Fällen der grob fahrlässigen Pflichtverletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten durch die Erfüllungsgehilfen von vaylens.
Für Hardware Nutzung wird keine Haftung übernommen, insbesondere nicht bei Ausfällen oder Störungen der Ladesäulen und ihrem Zubehör.
6.4 Eine weitergehende, verschuldensunabhängige Haftung von vaylens besteht nicht.
Insbesondere besteht keine Haftung von vaylens für anfängliche Mängel, soweit nicht die Voraussetzungen der Absätze 6.2 (i) – (iii) vorliegen.

7. Datenschutz
7.1 Die Parteien stellen sicher, dass personenbezogene Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen und -vorschriften verarbeitet werden.
7.2 Wenn vaylens personenbezogene Daten ausschließlich zum Zweck der Bereitstellung der vereinbarten Dienste verarbeitet, wird vaylens solche personenbezogenen Daten vertraulich behandeln und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz dieser Daten ergreifen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass vaylens seine verbundenen Unternehmen als weitere Verarbeiter und Unterauftragsnehmer bei der Bereitstellung der Dienste einsetzen kann.
7.3 Im Anwendungsbereich der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679) gilt: Soweit die Nutzung oder Implementierung der Dienste von vaylens die Verarbeitung personenbezogener Daten durch vaylens im Namen und auf Anweisung des Kunden beinhaltet, sind die Parteien verpflichtet, eine gesonderte Datenverarbeitungsvereinbarung (AVV) abzuschließen.
7.4 Die aktuelle Datenschutz-Information von vaylens online abrufbar unter https://vaylens.com/de/datenschutz/

8. Vertraulichkeit
Der Kunde ist verpflichtet, alle nicht in der Öffentlichkeit ohnehin zugänglichen Informationen, die ihm durch diese Geschäftsbeziehung mit vaylens bekannt werden als Geschäftsgeheimnis zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Alle Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Kunden sind entsprechend zu verpflichten.

9. Rechtsnachfolge
a. Außer im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (insbesondere nach dem Umwandlungsgesetz) darf keine Partei den Vertrag ganz oder teilweise ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei auf Dritte übertragen. Dies gilt auch für spezifische Rechte aus dem Vertrag. Diese Zustimmung darf jedoch nicht unbillig verweigert werden.
b. Ungeachtet dessen kann vaylens seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise entweder (i) durch Abtretung einzelner Rechte und Pflichten oder (ii) durch Übertragung des Vertrages im Wege der Einzelrechtsnachfolge auf ein verbundenes Unternehmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden übertragen. Im Falle einer solchen Übertragung im Wege der Einzelnachfolge auf ein im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz unmittelbar oder mittelbar mit vaylens verbundenes Unternehmen (i) wird vaylens den Kunden rechtzeitig nach erfolgter Übertragung schriftlich informieren und (ii) dem Kunden wird ein Sonderkündigungsrecht für diesen Vertrag eingeräumt, welches der Kunde innerhalb eines (1) Monats nach Erhalt der Information, dass die Übertragung stattgefunden hat, gegenüber vaylens schriftlich ausüben kann.

10. Beendigung des Vertrages
Dieser Vertrag ist für beide Vertragsparteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündbar.
Eine Mindestlaufzeit enthält der Vertrag nicht.

11. Vertragspartner
vaylens GmbH, Ezzestraße 8, 44379 Dortmund
Email: help@emobility.software
Geschäftsführung: Dr. Gregor Schmeken, Jörg Lohr, Peter Hamela
Sitz der Gesellschaft: Dortmund
Eingetragen beim Amtsgericht Dortmund
Handelsregister-Nr.: HRB 33903
Umsatzsteuer-IdNr.: DE352928826

12. Schlussbestimmungen
12.1 Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht ohne Rücksicht auf seine Regelungen über das Kollisionsrecht und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Dortmund, soweit kein gesetzlich ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist.
12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages in einer Rechtsordnung unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages und die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der betreffenden Bestimmungen in anderen Rechtsordnungen unberührt. Sollten die Parteien feststellen, dass einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sind, werden sie in gutem Glauben und einvernehmlich eine Anpassung dieses Vertrages herbeiführen, um der ursprünglichen Zielsetzung möglichst nahe zu kommen, um die Durchführung der in diesem Vertrag geregelten Geschäftsbeziehung so weitgehend wie möglich zu sichern.
12.3 Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist vaylens weder bereit noch verpflichtet.